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Der Kaufvorgang

Der Kaufvorgang Immobilien in Turkei

  Der Erwerb einer Immobilie als Feriendomizil, als Dauerresidenz oder Altersruhesitz ist eine Investition in die Zukunft.

Als Turkısch geführtes, amtlich zugelassenes und zertifiziertes Unternehmen sind wir für Sie vor Ort präsent, um für Sie 365 Tage im Jahr da sein zu können.

Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach, sicher und risikolos, wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und einhält. Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch im Tapuamt eingetragen.
Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis, das so genannte Tapu (Grundbuchnachweis).

Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapuamt) geführt. Hier müssen Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Passbilder und des Namens des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Käufern muß ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein, der Ihnen übersetzt, was amtlich festgehalten wird.

Im Erbfall wird ein in Ihrem Herkunftsland erstelltes, rechtskräftiges Testament anerkannt. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche türkische Erbfolge in Kraft.

Das Tapu gibt es nicht beim Anwalt oder Notar und auch nicht auf der Straße bei selbsernannten Freunden oder Schilder- und Handymaklern, sondern nur im Tapuamt mit vereidigtem Dolmetscher.

Einschränkungen, die zu beachten sind, auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf Gegenseitigkeit erfüllt sind:

1) Neu! Am 03.07.03 wurde eine Gesetzesänderung zugunsten ausländischer Privatpersonen erlassen. Nach dem neuen Gesetz des Tapuordnungsamtes §4916 Absatz 19 Abschnitt 35 dürfen ausländische Personen nun zusätzlich auch innerhalb von Dorfgrenzen Grundbesitz erwerben und weiter vererben.

2) Insbesondere, laut Touristik-Förderungsgesetz Nr. 2634, Absatz 8/E müssen für die Gebiete, welche außerhalb der touristischen Gebiete (einschließlich dieser) und außerhalb der Gemeindegrenzen, die zu Touristikzonen zählen, Anweisungen von der Zentralverwaltung genau beachtet werden.

2-1) Laut militärischem Verbotszonengesetz Nr. 2565 und dem Sicherheitszonengesetz dürfen die Personen ausländischer Herkunft in den verbotenen Militärzonen 1. und 2. Grades und weiterhin in den Sicherheitszonen noch immer keinen Grundbesitz erwerben. Aus diesem Grund ist bei den zuständigen Militärbehörden unbedingt zu erfragen, ob die von der ausländischen Privatperson erwünschten Grundbesitze sich tatsächlich außerhalb der militärischen Verbotszone oder der Sicherheitszone befinden. Erst nach dem Antwortschreiben der zuständigen Militärbehörde, woraus hervorgeht, dass der erwünschte Grundbesitz nicht innerhalb der Verbotszone oder der Sicherheitszone liegt, können die vertraglichen Abwicklungen und die Eintragungen im Grundbuchamt erfolgen.

Eintragung ins Grundbuchamt (TAPU)

A) Vollmachterteilung: Der Interessent erteilt der Firma, die das Objekt verkauft, eine notarielle Vollmacht. Mit dieser Vollmacht bevollmächtigt der Käufer die Firma die Routinearbeiten wie Strom, Wasser, Telefon-Anmeldung und die vor der Eintragung ins Grundbuch erforderlichen Behördengänge in seinem Namen durchzuführen.

B) Beantragung im Registeramt

C) Hierfür sind zwingend erforderlich:

Für den Käufer:

  • 2 neue Passbilder des Käufers
  • 2 Ausweiskopien
  • Ihre aktuelle Adresse in der Heimat und Ihr Vatername
  • Neu! Ihre Steuernummer (beantragen wir hier vor Ort für Sie)


Für den Verkäufer:

  • 1 neues Passbild des Verkäufers
  • 2 Ausweiskopien
  • Adresse der Firma bzw. des Eigentümers
  • Neu! Steuernummer


D) Der vereidigte Dolmetscher stellt fürs Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbenene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapu (Eigentumsnachweises) in Ihre Hände. Auf Wunsch kann das Tapu selbstverständlich auch schriftlich übersetzt werden, da wir eine vereidigte Dolmetscherin beschäftigen.

Alle einmalig anfallenden Kosten beim Immobilienerwerb wie Grunderwerbssteuer, Dolmetscher, Dokumente und Tapupapiere, sowie die Steuer für Schulen und öffentliche Einrichtungen sind unten aufgeführt.

Ebenfalls wichtiger Bestandteil unserer Kaufverträge ist das Übergabeprotokoll. Dort wird festgehalten, welche Arbeiten noch von uns in welchem Zeitraum für Ihr neu erworbenes Objekt zu erledigen sind.

Laufende Unterhaltkosten Ihrer Immobilie, wie Strom, Wasser und Telefon, können Sie mit unserer Hilfe erledigen lassen oder wir helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Konto in Alanya. So sind Sie immer sicher, dass alles wie besprochen läuft. Bei der Euro-Kontoeröffnung und den notwendigen Behördengängen, sind Ihnen unsere Damen gerne behilflich.

Jährliche Grundsteuer

Gebäude (allgemein): 0,2 Prozent (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Wohnungsgebäude: 0,1 Prozent (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Grundstück: 0,3 Prozent (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Grundstück außerhalb der Grenzen einer Gemeinde: 0,1 Prozent (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Stand: 8/03
Einmalig anfallende Kosten enthalten

0,3 Prozent Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer richtet sich prozentual nach dem eingetragenen Wert und der Lage des Objektes. Die Grunderwerbssteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.

ca. € 41,- Allgemeine Gebühren
ca. € 15,- Schreibgebühren

Kosten für die Eintragung in das öffentliche Grundbuchregister beim Tapuamt.

ca. € 50,- Vereidigter Dolmetscher

Laut Gesetz muss ein vereidigter Dolmetscher während der Eintragung ins Grundbuchamt anwesend sein. Mit seiner Unterschrift wird die Übersetzung bestätigt.
ca. € 30,- Tapu-Genehmigungs-Einreichung in Alanya

Jährliche Kosten

Jährliche Grundsteuer für Ihr Objekt (zu zahlen bis 31.05. jeden Jahres)
Zu zahlen ist ein Tausendstel vom eingetragenen Kaufpreis.

ca. € 12,- jährliche Müllgebühr, incl. Bearbeitungskosten(zu zahlen bis 31.05)

Stand: 08/03

Strom- , Wasser- und Telefonkosten

 

  • Strom
    ca. € 96.- Anmeldung für eine Wohnung (einmalig) Stand: 08/03

    ca. € 19.- Ummeldung Haushalt (einmalig) Stand: 08/03

    ca. € 0,11 / 0,17 Kosten für eine KWH bis 150KWH / ab 150 KWH Stand: 08/03

    € 0,00 Monatliche Grundgebühr

    Stand: 08/03
  • Wasser

    ca. € 62.- Anmeldung für eine Wohnung (einmalig) Stand: 08/03

    ca. € 40.- Umeldung Haushalt (einmalig) Stand: 08/03

    ca. € 0,31/0,47/0,87 Kosten für einen m³ bis 20/ von 21 bis 40m³ / ab 41m³ Stand: 08/03

    ca. € 1.- Monatliche Grundgebühr Stand: 08/03

    Telefonkosten

    ca. € 7.- Anmeldung für einen Telefonanschluss Stand: 08/03

    € 0,04 Kosten für eine Einheit Stand: 08/03

    ca. € 9.- Monatliche Grundgebühr Stand: 08/03

    Service für unsere Kunden

    ca. € 50,- Putzfrau pro Tag

    € 70,- Transfer pro Strecke

    € 450,- Verwaltungskosten pro Objekt / pro Jahr

    € 200.- Verwaltungskosten pro Wohnung / pro Jahr

Type
Location
Price Range:
zimmer
Online Support



MORTGAGE IN TURKEY
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